Umwandlungsanspruch
nach § 45a SGB XI
Mehr praktische Hilfe im Alltag – kombinieren Sie finanzielle Unterstützung mit konkreter Entlastung.
Wer Pflegegrad 2 oder höher hat und Pflegesachleistungen bezieht, nutzt diese im Alltag oft nicht vollständig aus. Genau hier setzt der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI an: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen lassen sich in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln – so verfällt ungenutztes Budget nicht, sondern wird zu konkreter Hilfe.
Was bedeutet das für Sie?
Statt ungenutzte Sachleistungsbeträge verfallen zu lassen, wandeln Sie einen Teil davon in konkrete Unterstützung durch unseren Betreuungsdienst um. So erhalten Sie gezielte, praktische Entlastung – ganz nach Ihrem individuellen Bedarf und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sie setzen ungenutzte Pflegesachleistungen sinnvoll ein – statt sie verfallen zu lassen.
- Die Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Sie erhalten qualifizierte Unterstützung im Haushalt, bei der Alltagsbegleitung oder der Betreuung zu Hause.
- Angehörige werden entlastet – Sie gewinnen mehr Zeit und Sicherheit.
Was wir Ihnen bieten können
- Unterstützung bei Hausarbeit und Einkäufen
- Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen
- Entlastung und Betreuung bei Demenz
- Individuelle Betreuung im gewohnten Umfeld
- Verlässliche Hilfe – regelmäßig oder flexibel
Wie funktioniert die Umwandlung?
Die Pflegekasse ermöglicht es, bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsleistungen.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der Pflegekasse.
Beispiele: Umwandlung von Pflegesachleistungen
Übersicht der maximalen Umwandlung von 40 % der Pflegesachleistungen.
- Pflegesachleistung / Monat
- 796 €
- Max. Umwandlung (40 %)
- 318,40 €
- Pflegesachleistung / Monat
- 1.497 €
- Max. Umwandlung (40 %)
- 598,80 €
- Pflegesachleistung / Monat
- 1.859 €
- Max. Umwandlung (40 %)
- 743,60 €
- Pflegesachleistung / Monat
- 2.299 €
- Max. Umwandlung (40 %)
- 919,60 €