Verhinderungspflege
So können Sie es über uns nutzen – wenn pflegende Angehörige einmal eine Pause brauchen.
Wenn pflegende Angehörige einmal eine Pause brauchen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – springt unser Betreuungsdienst im Rahmen der Verhinderungspflege zuverlässig ein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen weiterhin gut betreut sind – und helfen Ihnen dabei, die Kosten unkompliziert über die Pflegekasse abzurechnen.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, eine Vertretung für ihre private Pflegeperson zu bekommen – z. B. durch einen professionellen Betreuungsdienst wie unseren.
Voraussetzungen
- Der oder die Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2 oder höher.
- Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z. B. durch Krankheit oder Urlaub).
Welche Leistungen übernehmen wir für Sie?
- Alltagsbegleitung und Betreuung
- Hilfe im Haushalt
- Begleitung zu Terminen
- Aktivierende Gespräche und Beschäftigung
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags
Wir betreuen Ihre Angehörigen zuverlässig, empathisch und individuell – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Wie viel übernimmt die Pflegekasse?
pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)
für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege nach individuellem Bedarf
Nutzung pro Kalenderjahr möglich (bis zu 8 Wochen)
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Damit Sie sich um möglichst wenig kümmern müssen, unterstützen wir Sie bei der Abrechnung: Wir helfen nach Wunsch bei der Antragstellung und rechnen am Ende eines Monats die geleisteten Stunden einfach über die Verhinderungspflege ab.