Verhinderungspflege nach 39 SGBXI – So können Sie es über uns nutzen
Wenn pflegende Angehörige einmal eine Pause brauchen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – springt unser Betreuungsdienst im Rahmen der Verhinderungspflege zuverlässig ein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen weiterhin gut betreut sind – und helfen Ihnen dabei, die Kosten unkompliziert über die Pflegekasse abzurechnen.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, eine Vertretung für ihre private Pflegeperson zu bekommen – z. B. durch einen professionellen Betreuungsdienst wie unseren.
Voraussetzungen:
- Der oder die Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2 oder höher.
- Die reguläre Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6 Monate zu Hause betreut.
- Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z. B. durch Krankheit oder Urlaub).
Welche Leistungen übernehmen wir für Sie?
Im Rahmen der Verhinderungspflege bieten wir unter anderem:
- Alltagsbegleitung und Betreuung
- Hilfe im Haushalt
- Begleitung zu Terminen
- Aktivierende Gespräche und Beschäftigung
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags
Wir betreuen Ihre Angehörigen zuverlässig, empathisch und individuell – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Wie viel übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung übernimmt im Kalenderjahr:
- bis zu 1.612 Euro für Verhinderungspflege
- zusätzlich bis zu 806 Euro aus nicht genutzter Kurzzeitpflege (insgesamt also bis zu 2.418 Euro/Jahr)
- Die Verhinderungspflege kann bis zu 42 Tage pro Jahr genutzt werden
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Damit Sie sich um möglichst wenig kümmern müssen, unterstützen wir Sie bei der Abrechnung:
Wir helfen nach Wunsch bei der Antragstellung und rechnen am Ende eines Monats die leisteten Stunden einfach über die Verhinderungspflege ab.
