§ 39 SGB XI

Verhinderungspflege

So können Sie es über uns nutzen – wenn pflegende Angehörige einmal eine Pause brauchen.

Wenn pflegende Angehörige einmal eine Pause brauchen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – springt unser Betreuungsdienst im Rahmen der Verhinderungspflege zuverlässig ein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen weiterhin gut betreut sind – und helfen Ihnen dabei, die Kosten unkompliziert über die Pflegekasse abzurechnen.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, eine Vertretung für ihre private Pflegeperson zu bekommen – z. B. durch einen professionellen Betreuungsdienst wie unseren.

Voraussetzungen

  • Der oder die Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2 oder höher.
  • Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z. B. durch Krankheit oder Urlaub).

Welche Leistungen übernehmen wir für Sie?

  • Alltagsbegleitung und Betreuung
  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung zu Terminen
  • Aktivierende Gespräche und Beschäftigung
  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags

Wir betreuen Ihre Angehörigen zuverlässig, empathisch und individuell – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Wie viel übernimmt die Pflegekasse?

3.539 €

pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)

Flexibel nutzbar

für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege nach individuellem Bedarf

56 Tage

Nutzung pro Kalenderjahr möglich (bis zu 8 Wochen)

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Damit Sie sich um möglichst wenig kümmern müssen, unterstützen wir Sie bei der Abrechnung: Wir helfen nach Wunsch bei der Antragstellung und rechnen am Ende eines Monats die geleisteten Stunden einfach über die Verhinderungspflege ab.