Umwandlung von Geldleistungen in Sachleistungen §45a Absatz 4 SGB XI – Mehr praktische Hilfe im Alltag
Wer Pflegegrad 2 hat und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält von der Pflegekasse ein sogenanntes Pflegegeld. Doch nicht immer reicht die Unterstützung im Alltag aus – besonders wenn die Belastung für Angehörige steigt oder zusätzliche Hilfe benötigt wird. In diesem Fall bietet sich eine sinnvolle Lösung an: die Umwandlung eines Teils des Pflegegeldes in sogenannte Sachleistungen.
Was bedeutet das für Sie?
Statt das Pflegegeld vollständig selbst zu verwenden, kann ein Teil davon in konkrete Unterstützungsleistungen durch unseren Betreuungsdienst umgewandelt werden. So erhalten Sie gezielte, praktische Entlastung – ganz nach Ihrem individuellen Bedarf.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Sie behalten einen Teil Ihres Pflegegeldes und nutzen gleichzeitig professionelle Hilfe.
- Die Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – Sie müssen sich um nichts kümmern.
- Sie erhalten qualifizierte Unterstützung im Haushalt, bei der Alltagsbegleitung oder der Betreuung zu Hause.
- Angehörige werden entlastet – Sie gewinnen mehr Zeit und Sicherheit.
Was wir Ihnen bieten können:
- Unterstützung bei Hausarbeit und Einkäufen
- Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen
- Entlastung und Betreuung bei Demenz
- Individuelle Betreuung im gewohnten Umfeld
- Verlässliche Hilfe – regelmäßig oder flexibel
Wie funktioniert die Umwandlung?
Die Pflegekasse erlaubt es, bis zu 40 % des Pflegegeldes für anerkannte Betreuungsleistungen zu verwenden. Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie diese Möglichkeit optimal für sich nutzen können – und übernehmen auf Wunsch auch die Abstimmung mit der Pflegekasse.
Fazit: Sie kombinieren finanzielle Unterstützung mit konkreter Entlastung – genau dort, wo Hilfe gebraucht wird.

