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Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI – Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen im Alltag oft vor großen Herausforderungen. Um sie gezielt zu entlasten, gibt es eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse die sogenannten Entlastungsleistungen. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung soll die Lebensqualität verbessern und eine selbstbestimmte Lebensführung im häuslichen Umfeld fördern.

Unser Betreuungsdienst – Ihr starker Partner im Alltag

Als anerkannter Anbieter bieten wir Ihnen eine Vielzahl an haushaltsnahen Dienstleistungen und Betreuungsangeboten, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können:

  • Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Wäsche, Einkäufe)
  • Begleitung bei Arztbesuchen und Erledigungen
  • Alltagsbegleitung und soziale Aktivierung
  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Das bedeutet für Sie:

  • Unsere Leistungen können direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden
  • Sie erhalten Unterstützung ohne zusätzliche Kosten (im Rahmen des Budgets) Sie können aber mehr Gelder in Anspruch nehmen, mehr unter Verhinderungspflege und Umwandlung von Pflegesachleistungen
  • Persönliche Betreuung durch geschultes, vertrauensvolles Personal
  • Flexible, individuelle Gestaltung je nach Bedarf
  • Wir helfen Ihnen auch bei Fragen zur Abrechnung oder Antragstellung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

Was sind Entlastungsleistungen?

Entlastungsleistungen sind Gelder in Höhe von monatlich 131 Euro, die Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zur Verfügung stehen. Sie dienen der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger.

Wofür können die Entlastungsleistungen genutzt werden?

Die 131 Euro monatlich können für verschiedene anerkannte Angebote eingesetzt werden – dazu zählen insbesondere:

  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Spazierengehen oder Begleitung zu Arztterminen.
  • Betreuungsangebote: Aktivitäten zur Förderung sozialer Kontakte und geistiger Fähigkeiten (z. B. gemeinsames Spielen, Vorlesen oder Gedächtnistraining).
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hilfe im Haushalt wie Reinigung der Wohnung/ des Hauses, Wäsche waschen
Wer kann die Leistungen erbringen?

Die Entlastungsleistungen dürfen nur durch anerkannte Anbieter erbracht werden. Dies können zum Beispiel ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste, die von der zuständigen Pflegekasse oder dem Landesamt zugelassen sind.

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über den anerkannten Anbieter mit der Pflegekasse. Alternativ können pflegebedürftige Personen die Kosten selbst tragen und sich den Betrag anschließend erstatten lassen – vorausgesetzt, die Leistung wurde durch einen anerkannten Anbieter erbracht.

Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und nachträglich verwendet werden.

 

Unser Angebot – individuelle Entlastung im Alltag

Ob stundenweise Unterstützung oder regelmäßige Begleitung – wir sind für Sie da. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erfahren Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen können.

Kontaktieren Sie uns direkt – wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Abrechnung der Entlastungsleistungen.

Unser Service für Sie:

Wir sind ein nach § 45b SGB XI anerkannter Anbieter von allen Pflegekassen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Gern unterstützen wir Sie im Alltag – individuell, zuverlässig und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch!